Mitgliedschaftsbedingungen
Unabhängig vom Eintrittsdatum wird der laufende Monat zu 100 % abgerechnet.
Beitragsstaffel:
Ju-Jutsu Erwachsene 11,00 € /p.M.
Kinder-Ju-Jutsu 6,00 €/p.M.
Schüler/Jugendliche/Studenten/Auszubildende 7,00 € /p.M.
Familie (Elternpaar mit min. 1 Kind) 20,00 €/p.M.
Für Unfälle und Verlust von Bekleidung/Ausrüstung, auch in den Umkleidekabinen, wird keine Haftung übernommen.
Mitgliedschaftsbedingungen
Die Probezeit mit Rücktrittsgarantie/Kündigung:
Vor dem Eintritt in den Verein ist maximal 3 x ein Probetraining möglich.
Ich kann die Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Unterzeichnung wieder
kündigen.
Mit der Gebühr für den ersten Monat ist dann alles erledigt. Ordentliche Kündigungen
bedürfen der Schriftform (Mail, Fax, Brief) an den Vorstand. Die Kündigung wird jeweils wirksam
zum Ende des Quartals, in dem sie eingereicht wurde. Die Mitgliedsbeiträge sind dementsprechend
ebenfalls zum Ende des betreffenden Quartals zu zahlen.
Wenn ich ganz aufhören muss:
Muss ich wegen besonderer Umstände wie Einberufung zur Bundeswehr, Wohnortwechsel,
Schwangerschaft oder einer durch einen Unfall oder Krankheit eintretenden
Bewegungseinschränkung oder -unfähigkeit auf jede Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen
verzichten, so kann ich unter Vorlage eines entspr. Nachweises (fachärztliches Attest,
Meldebescheinigung, sonstiger Nachweis mit Beweiswert) die Mitgliedschaft zum Ende des
laufenden Monats beenden.
Was ich sonst noch beachten muss/Mitgliedsbeiträge:
Der monatliche Beitrag ist spätestens am 5. des Monats fällig. Üblicherweise gilt das
Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung genehmigt das Mitglied/der ges. Vertreter durch das
zusätzlich zu unterschreibende Formular „SEPA-Lastschrift“. Für Bankgebühren, die seitens der
Bank aufgrund von Rücklastschriften wegen Kontounterdeckung, Rückbuchung durch das Mitglied
pp. dem Verein in Rechnung gestellt werden, ist das Mitglied persönlich verantwortlich; diese dem
Verein entstehenden Gebühren sind vom Mitglied/gesetzl. Vertreter an den Verein zu erstatten (bar
oder per Lastschrift). Mit dem Vereinsbeitritt verpflichtet sich das Mitglied oder der/die gesetzliche
Vertreter(in) diese Gebühren komplett an den Verein zu erstatten. Es wird vom Mitglied oder
der/die gesetzliche(n) Vertreter ausdrücklich anerkannt, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht
und die von der Rechnungsführung zugesandte Rechnung unverzüglich beglichen wird. Das
Mitglied/ges. Vertreter verpflichtet sich vor einer Rückbuchung zunächst mit der Rechnungsführung
und/oder einem Vorstandmitglied Rücksprache zu halten und die verursachenden Umstände der
Rückbuchung/Rücklastschrift zu erörtern.
„Ich verpflichte mich, den Personalanweisungen zu folgen und die Hausordnung zu beachten. Ich
erkenne an, dass mir bei Bekanntwerden von verschuldeten Verwicklungen in körperliche
Auseinandersetzungen außerhalb der Sportausübung (Schlägereien, Straftaten o.a.) von der
Vereinsleitung fristlos gekündigt werden und mir ein Hausverbot auferlegt werden kann. Meine bis
zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge verfallen zu Gunsten des Vereins. Ferner ist mir bekannt,
dass ich auf eigene Gefahr trainiere. Ich weiß, dass Haftungsansprüche an den SC Otterndorf e. V.
oder dessen Trainer in keinem Fall bestehen. Mir ist bekannt, dass ich nur mit Zustimmung des
Vorstandes Mitglied des Vereins werde. Eine Kopie des Antrages wird nur auf Anforderung
zugeschickt. Ich erkenne die Satzung des Vereines und die vom Vorstand beschlossenen Ordnungen
an.“
Jahressichtmarken/Prüfungen/Bildrechte:
Die Mitglieder der Budodisziplinen werden automatisch dem/den entspr.
Landesverband/Landesverbänden gemeldet. Die jährlichen Jahressichtmarken und der dazugehörige
Budopass (einmalig) sind vom Mitglied zu bezahlen. Der Budopass und die für das Jahr des Eintritts fällige
Jahressichtmarke wird sofort nach Eintritt für das Mitglied beschafft. Einem Einzug des Betrages
von meinem angegebenen Konto wird ausdrücklich zugestimmt. Auch der Einzug für beim SC
Otterndorf e. V. abgelegte Prüfungsgebühren wird hiermit gestattet.
Ich stimme ausdrücklich zu, dass vom Verein im Zusammenhang mit dem Sport von mir/meinen Kindern gefertigte Fotos auch
auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht werden dürfen.
Mit den vorgenannten Bedingungen erkläre ich mich einverstanden.
Das Onlineformular ist auch ohne Unterschrift des Mitgliedes (bzw. des/der ges. Vertreters) gültig.